Julia, guten Tag.

Die restlichen Fragen sind noch geblieben:

 

1. Я владею по своей параллельной профессии психодиагностическими методиками, позволяющими выявлять откровенность людей и другие важные качества при принятии на работу. Это своего рода психотесты или опросники. Имею ли я законное право с разрешения человека предоставлять ему такие опросники для выявления некоторых качеств личности или такое в ФРГ противозаконно?

2. Ich möchte Studenten und Abiturienten, DIE NOCH NICHT STUDIEREN einstellen? Darf ich es tun? Müssen diese eine Gewerbe deshalb haben bzw. freiberufler sein? Beispiel: mein ehem. Schüler, Abioturient, studiert nicht, sucht gerade einen Studiumplatz. Er ist weder selbstständig noch hat er ein Gewerbe. Kann ich mit ihm Honorar-Vertrag unterschreiben?

3. Hier ist der vorgeschlagene Muster-Honorar-Vertrag. Würden Sie es bitte für mich kontrollieren im Bezug auf die Gefahren insbesondere wegen Scheinselbstständigkeit etc. Ich habe gedacht, im Vertrag soll so etwas stehen:

  • Fehlen von Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber, sowie die Eingliederung in den Betrieb und zwar in zeitlicher und fachlicher wie in örtlicher Hinsicht – jeder Lehrer laut Vertrages darf selbst entscheiden, wann und welche Kurse er macht.
  • Kein festes Entgelt, kein Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung.
  • Keine Leistungserbringung in eigener Person

etc. Darf man es vertraglich tun?

Ich frage mich: Ob diese Kriterien ausreichen, wenn man diese nur im Vertrag erwähnt. Es kann in jedem Einzelfall geprüft werden, ob diese in der Tat so realisiert wurden, wie sie im Vertrag stehen. Außerdem, so hab ich gelesen, das Vorliegen eines oder mehrerer Kriterien reicht nicht automatisch aus. Entscheidend ist immer die Gesamtabwägung im Einzelfall.

 

(P.S. aus Sicherheitsgründen kann ich diese Datei nicht hochladen, der Test des Vertrages ist unten)

4. Сколько я Вам должен за ответы и как мне перевести деньги Вам?  

DANKE

 

als pdf und als Text

Honorarvertrag_version_22.6.20

VERTRAG:

Honorarvertrag für BuT-Förderunterricht

Zwischen

Arbeitgeber XXX

(im folgenden YYYYY)                 (im folgenden Anbieter)

wird dieser Honorarvertrag geschlossen.

  • Regelungen zu Steuern, Versicherung und Wettbewerb
  1. Der Anbieter ist freiberuflich für YYYYY tätig. Er ist für die Versteuerung seines Einkommens selbst zuständig.
  2. Ein Anspruch auf Urlaub und Vergütung während Krankheitszeiten besteht nicht.
  3. An den Schulen, zu denen der Kontakt über YYYYY entstanden ist, besteht Kundenschutz für YYYYY. Dies gilt auch für 6 Monate nach Ende des Unterrichts für diese Schule. Eine Abweichung hiervon bedarf der schriftlichen Zustimmung von YYYYY.
  4. Der Anbieter arbeitet weisungsfrei. Er erbringt seine Arbeit selbstbestimmt zur Erfüllung des jeweiligen Unterrichtsauftrags, kann seine Tätigkeit frei gestalten und entscheidet über die Art und Weise der Auftragserfüllung im Rahmen des durch den Vertrag festgelegten Inhaltes alleine. Die erforderlichen zeitlichen Vorgaben und örtlichen Bindungen bei der Erbringung des Unterrichts beruhen nicht auf Weisungsrecht, sondern auf vertraglichen Abreden. Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
  • Aufträge, Anwesenheitslisten und Abrechnung
  1. YYYYY bietet dem Anbieter die Übernahme von Kursen oder Vertretungsstunden (im folgenden „Aufträge“) an, wenn es passende Aufträge gibt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Aufträge anzunehmen. Nimmt er einen Auftrag an, so gelten die Regelungen in diesem Vertrag.
  2. Die Bezahlung erfolgt auf Honorarbasis.
  3. Mit dem Honorar sind alle Tätigkeiten abgegolten.
  4. Der Anbieter sendet spätestens bis zum 3. des Folgemonats die korrekt ausgefüllten Anwesenheitslisten im Original sowie die Rechnung an YYYYY. Bei Kursen ohne Anwesenheitslisten werden stattdessen individuell vereinbarte Nachweise gesendet. Nach Eingang der vollständigen und korrekten Unterlagen erfolgt die Bezahlung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen.
  • Unterrichtsdurchführung
  1. Der Anbieter hat die Aufsichtspflicht über die Schüler alleinverantwortlich und ohne jegliche Weisungen.
  2. Der Anbieter dokumentiert die Inhalte der ergänzenden Lernförderung sowie die Lernentwicklung der Schüler für einen halbjährlichen schriftlichen Bericht. Für spezielle Kurse kann es ergänzende oder abweichende Dokumentationsregeln geben, die separat schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart werden.
  3. Der Anbieter wendet die „Technologie von L. Ron Hubbard“ (Scientology-Organisation) weder an, noch lehrt er sie oder verbreitet sie in sonstiger Weise. Bei einem Verstoß ist YYYYY berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
  • Verhinderung des Anbieters oder von Schülern, Teilnahmevoraussetzungen
  1. Ist der Anbieter ganz oder teilweise verhindert, so meldet er dies unverzüglich YYYYY. Erhält er von YYYYY keine Eingangsbestätigung für diese Meldung, so informiert er die Schule bzw. die Einrichtung, in der der Kurs stattfindet.
  2. Sagt YYYYY dem Anbieter einen Termin wegen Streik von Schulpersonal oder wegen Unterrichtsentfall durch extreme Witterungsumstände (z.B. Hitzefrei) 24h vorher ab, so besteht kein Vergütungsanspruch.
  3. Sagt YYYYY dem Anbieter einen Termin wegen sonstigen Verhinderungen der Schüler (z.B. Wandertag, Krankheit usw.) 48h vorher ab, so besteht kein Vergütungsanspruch.
  4. Erscheinen alle Schüler nicht zum Kurs, ohne dass dieser vorher abgesagt wurde, so besteht dennoch Vergütungsanspruch.
  5. Regel für Ferienkurse im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT): Kommt zu einem Unterrichtstermin kein Schüler mit gültigem berlinpass (gemäß Angabe auf der Anwesenheitsliste), so wird der Termin nicht vergütet. Der Anbieter kann in diesem Fall den Kurs fristlos beenden und muss in diesem Fall YYYYY darüber unverzüglich informieren.
  6. Für spezielle Kurse kann es ergänzende oder abweichende Bedingungen geben, die separat schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart werden.
  • Sonstiges
  1. Der Anbieter legt YYYYY vor dem ersten Unterrichtseinsatz das erweiterte Führungszeugnis im Original (nicht älter als % Jahr) vor. Alle 3 Jahre legt er ein neues erweitertes Führungszeugnis vor.
  2. Der Anbieter legt YYYYY einen Nachweis für die Masernimpfung vor, wenn er nach dem 31. Dezember 1970 geboren ist.
  3. Beschäftigt der Anbieter Lehrkräfte, die für YYYYY zum Einsatz kommen, so gelten die Regelungen zum Führungszeugnis und zur Masernimpfung auch für diese Lehrkräfte.
  4. Der Vertrag oder auch einzelne Aufträge (also Kursleitungen) können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Kündigt der Anbieter, so führt er die Aufträge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist durch. In beiderseitigem Einvernehmen kann vorher ein anderer Anbieter eingesetzt werden.
  5. Verlangt mindestens die Hälfte der Schüler eines Kurses (bzw. deren Sorgeberechtigten) oder verlangen in BuT-Kursen alle Schüler mit berlinpass einen fristlosen Lehrerwechsel und ändert sich dies trotz Besprechung mit dem Anbieter nicht, so kann die betreffende Kursleitung fristlos gekündigt werden.
  6. Kommen die Vertragspartner vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann fristlos gekündigt werden.
  7. Der Anbieter ist nicht befugt, Unterlagen und Informationen über die Zusammenarbeit mit YYYYY oder die Kursinhalte an Dritte weiterzugeben.
  8. Ist eine oder sind mehrere Regelungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam, so ist davon die Wirksamkeit der anderen Regelungen dieses Vertrags nicht berührt.
  9. Abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Änderungen oder Ergänzungen werden damit Bestandteil dieses Vertrags.

Hiermit erkenne ich die oben stehenden Bedingungen an.

 

Berlin, XXXXXXX                                                    Berlin, X

Unterschrift YYYYY                                                Unterschrift Anbieter

Wir bitten um Verständnis darum, dass wir auf die weiblichen Sprachformen verzichtet haben. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Version 21.6.20