Guten Tag,

bezugnehmend auf das soeben mit ihnen geführte Telefonat möchte ich hiermit meine Fragen stellen. Davor erlaube ich mir kurz meine Situation zu schildern. Seit Jahren arbeite ich als Privat-Lehrer in meinem Nachhilfe-Studio in Berlin auf Gewerbe (Gewerbe Roman Goldstein ) und erledige die Steuererklärungen ziemlich gut alleine. Dies besonders deshalb, weil ich in der letzten Zeit nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung habe. Nach der Geburt meiner Tochter vor drei Jahren bekomme ich zusätzlich Leistungen vom Jobcenter.

Nun habe ich ein Angebot von einer Schule bekommen, für diese Schule die Lehrer und Studenten einzustellen und zur Verfügung zu stellen. Diese Berliner Grundschule besteht aus 90% Ausländer aus der Türkei und anderen muslimischen Ländern. Viele Kinder sprechen nur schlecht Deutsch und benötigen Hilfe. Zu ihnen in die Schule kommen Lehrer und unterrichten die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch. Das ganze läuft im Rahmen des Förderungsprogramm BuT (Leistung für Bildung und Teilhabe). Die Kinder mit dem Besitzt vom Berlin-Pass, also aus den Familien, die die Leistungen vom Jobcenter bekommen, dürfen an diesen Kursen kostenlos teilnehmen. Und alles liefe relativ simpel – ich stelle die Lehrer und Studenten ein, ich erstelle die Arbeitsverträge und zahle ihnen die Löhne aus und bekomme das Geld vom Bund (Förderungsgeld) zurück. Bis auf eins – ich verstehe nichts, was hier die Sache mit dem Einstellen, Auszahlen, Rentenversicherungen und andere Beiträge bezahlen anbetrifft. Diese Tätigkeit würde ich gern einem Steuerberater überlassen, aber davor habe ich einige Fragen:

  1. Ich habe mein Gewerbe, das Sie ja oben gesehen haben. Kann  ich mit diesem Gewerbe bereits die Verträge mit den Lehrern unterzeichnen oder benötige ich ein anderes Gewerbe bzw. eine Erweiterung?
  2. Um nicht zu viel Beiträge zahlen zu müssen, ist es selbstverständlich „wirtschaftlich“ die Studenten einzustellen bzw. die Lehrer auf ein Honorar-Vertrag, was bis jetzt von vergangener Firma auch gemacht wurde (Honorarvertrag_blanko_version_22.6.20). Aber läuft da nicht etwa Gefahr, einer Scheinselbstständigkeit, wenn alle Lehrer nur auf einem Honorarvertrag sind? Gibt es gewisse Regelungen diesbezüglich? Ich möchte nicht, dass mir nachträglich eine Scheinselbstständigkeit vorgeworfen wird. Vielleicht muss ich einige richtig einstellen.
  3. Welche andere Vertragsmöglichkeiten gibt es, wenn überhaupt, um von den ganzen Sozialbeiträgen befreit zu sein, – etwa Kurzjob, Drei-Monate-Vertrag oder Probezeit-Vertrag usw.?
  4. Wenn ich einige Lehrer „RICHTIG“ einstelle, mit Sozialabgaben, Rentenversicherungen usw., – wie riskant ist es überhaupt für mich?  – sagen wir, der Arbeiter schreibt sich krank für eine längere Zeit usw: und besteht überhaupt an dieser Stelle die Möglichkeit, diese Gefahren verträglich auszuschließen?
  5. Nehmen wir an, ich unterzeichne den Vertrag mit der Schule (etwa so einen  2018_but_juristische-personen), – wie schnell benötige ich  dann die Hilfe eines Steuerberaters, also Ihre Hilfe? Wie oft benötige ich diese Hilfe, nur einmalig oder jedes Mal, wenn neuer Vertrag zustande kommt? Und wie viel würde mir Ihre Leistungen als Steuerberater  insgesamt (circa) kosten (im Monat bzw. im Jahr) und wovon sind diese Kosten abhängig?
  6. In meinem Gewerbe ist eingetragen Nachhilfeunterricht. Kann ich beim Abschließen des Vertrages mich irgendwie anders nennen, ohne dass ich FA darüber informieren muss? Zum Beispiel ich nenne mich zu diesem Zweck „Galileo“ oder „Tintenkleckse.de“ und erstelle dementsprechend eine Internet-Seite?
  7. Normalerweise arbeite ich als Nachhilfe-Lehrer OHNE Verträge. Kann es sein, dass nachdem ich die neue Richtung mit meinem Gewerbe annehme, lenke ich mehr Aufmerksamkeit vom FA und muss dann auf die Verträge mit meinen Schülern mehr Acht geben bzw. alle Verträge auch im Nachhilfe-Studio korrekt abschließen ?
  8. Wissen Sie vielleicht, ob ich auch die EU-Bürger, z.B. aus Lettland oder Polen genauso einstellen darf, auf ein Honorar-Vertrag-Basis?
  9. Unabhängig zu diesen Themen, gibt es von Investitionsbank Berlin IBB sogenannte Corona-Hilfen für November und Dezember 2020. Diese laufen ausschließlich durch einen Steuerberater und Steuerberater-Portal. Was würde mir kosten, diese Corona-Zuschüße mit Ihrer Hilfe einzureichen ? Alle notwendigen Daten stelle ich zur Verfügung.

(roman.goldstein@gmail.com)

Vielen Dank

 

Roman Goldstein